Die meisten Menschen, die uns in dieser Situation kontaktieren, stehen zum ersten Mal vor einer Wohnungsauflösung nach einem Todesfall. Neben der Trauer sind da auf einmal Fristen, Verträge und eine komplette Wohnung voller Erinnerungen. Wichtig zu wissen: Fast nichts davon muss sofort passieren. Dieser Ratgeber gibt eine allgemeine Orientierung; bei rechtlichen Fragen helfen Notar oder Anwalt.
Die ersten Tage: nichts überstürzen
Bevor Möbel verkauft oder verschenkt werden: Wer den Nachlass verwertet, kann das Erbe damit stillschweigend annehmen, mitsamt eventueller Schulden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Erbe annehmen wollen, klären Sie das zuerst. Für die Ausschlagung gilt eine Frist von sechs Wochen.
- Wichtige Dokumente sichern: Testament, Rentenunterlagen, Versicherungen, Kontoauszüge, Mietvertrag. Diese Papiere brauchen Sie in den kommenden Wochen immer wieder.
- Wohnung sichern: Schlüssel einsammeln, Post regeln, verderbliche Lebensmittel entsorgen, Heizung und Geräte auf ein Minimum stellen.
- Nichts wegwerfen, was Erinnerungswert haben könnte: Fotos, Briefe und persönliche Stücke zur Seite legen und in Ruhe entscheiden, am besten gemeinsam mit allen Angehörigen.

Die Mietwohnung: Kündigung und Fristen
Ein Mietverhältnis endet mit dem Tod nicht automatisch, es geht auf die Erben über. Die gute Nachricht: Erben haben ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und ihrer Erbenstellung erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Bis zur Übergabe laufen Miete und Nebenkosten weiter, deshalb lohnt es sich, die Auflösung rechtzeitig zu planen, ohne sich hetzen zu lassen.
Wer zahlt die Haushaltsauflösung?
Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten der Auflösung, sie gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Bei einer Erbengemeinschaft wird gemeinsam entschieden und gemeinsam getragen. Wird das Erbe von allen ausgeschlagen, geht die Verantwortung den rechtlichen Weg über das Nachlassgericht; räumen müssen ausschlagende Erben in der Regel nicht. Was eine Auflösung kostet, haben wir transparent im Kosten-Ratgeber aufgeschlüsselt.
So läuft eine einfühlsame Haushaltsauflösung mit uns ab
Uns ist wichtig, dass jede Haushaltsauflösung respektvoll, diskret und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen abläuft. Wir wissen, dass hinter jedem Gegenstand Erinnerungen stecken können. Deshalb nehmen wir uns Zeit, und niemand wird unter Zeitdruck gesetzt.
- Kostenlose Besichtigung, gemeinsam und in Ruhe
Wir klären zusammen, welche Gegenstände in der Wohnung bleiben, welche Erinnerungsstücke gesichert werden und was entsorgt werden darf. Alle Wünsche halten wir schriftlich fest, damit keine Missverständnisse entstehen.
- Festpreis-Angebot ohne Druck
Sie erhalten ein klares, schriftliches Angebot und entscheiden in Ruhe. Gut erhaltene Stücke rechnen wir fair an.
- Auflösung mit festem Ansprechpartner
Während der gesamten Auflösung stehen wir den Angehörigen als Ansprechpartner zur Seite. Viele wissen anfangs gar nicht, wo sie anfangen sollen, genau deshalb begleiten wir Sie durch alle Schritte und helfen, den Überblick zu behalten.
- Besenreine Übergabe
Ob einzelne Möbel, die komplette Wohnung oder das ganze Haus: Wir übernehmen die Arbeiten zuverlässig und aus einer Hand, bis zur besenreinen Übergabe an den Vermieter oder Käufer.
Viele Angehörige wohnen weiter weg oder möchten die Räumung emotional nicht miterleben. Nach der gemeinsamen Abstimmung übernehmen wir den Ablauf komplett selbstständig, dokumentieren mit Vorher-Nachher-Fotos und übergeben die Schlüssel nach Absprache.
Checkliste: Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
- Erbfrage klären, gegebenenfalls Frist von 6 Wochen für die Ausschlagung beachten
- Wichtige Dokumente und Wertsachen sichern
- Mietvertrag prüfen und mit Sonderkündigungsrecht kündigen
- Laufende Verträge des Verstorbenen kündigen: Strom, Telefon, Versicherungen, Abos
- Erinnerungsstücke gemeinsam mit der Familie auswählen
- Angebote für die Haushaltsauflösung einholen, auf Besichtigung und Festpreis achten
- Übergabetermin mit dem Vermieter abstimmen
- Nach der Räumung: Zählerstände notieren und Übergabeprotokoll machen
Häufige Fragen
Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?
Wer zahlt die Wohnungsauflösung nach einem Todesfall?
Was passiert mit Erinnerungsstücken und Wertsachen?
Können Sie auch räumen, wenn wir weiter weg wohnen?
Ist die Haushaltsauflösung steuerlich absetzbar?
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall?
Wir nehmen Ihnen so viel wie möglich ab
Ein Anruf genügt, den Rest organisieren wir: einfühlsam, diskret und zuverlässig. Kostenlose Besichtigung, Festpreis innerhalb von 24 Stunden.
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